Aktuelle Informationen


Wenn der Steuerpruefer Zugang zu den Mails haben moechte

Mailarchivierung nach GdPdu 

Ab Januar 2017 ist die Übergangszeit fue die Einführung einer Mailarchivierungslösung abgelaufen. Ab jetzt drohen auch in Düsseldorf empfindliche Strafen.


Nur zufriedene Kunden kommen wieder.

Kartenzahlung nicht möglich 

In vielen Ladengeschäften fällt die Kasse für Zahlungen "mit Karte" aus, wenn die Internet-Verbindung ausfällt. Lange Schlangen dienen nicht der Zufriedenheit der Kunden, denen die technischen Probleme "unverständlich" sind. Wir haben kostengünstige Lösungen für den Notfall.

Zeiterfassungssysteme

Zeiterfassungssysteme - Stempeluhr

Traditionell wurden Zeiterfassungssysteme eingesetzt, bei denen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten auf Papier in Tabellen eintrugen. Später kamen die klassischen Stempeluhren zum Einsatz, um den Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern.

Moderne Ansätze nutzen elektronische Zeiterfassungssysteme, biometrische Systeme oder Softwarelösungen, die Arbeitszeiten automatisch verfolgen und aufzeichnen. Die Zeiterfassung ist ein wichtiges HR-Instrument, das es den Unternehmen ermöglicht, die Arbeitszeiten der Beschäftigten genau zu verfolgen, Gehaltsabrechnungen zu erstellen, die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen sicherzustellen und die Produktivität der Beschäftigten zu überwachen.

Unser Angebot

Wir bieten Systeme zur Arbeitszeiterfassung, immer kombiniert mit einer möglichen Projektzeiterfassung, die entweder als Managed Service in der Cloud oder auf lokal installierten Kundensystemen betrieben werden können.


Rechtliche Basis

Rechtsgrundlagen zur Zeiterfassung

Die Arbeitszeitregelungen in Deutschland sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Dieses Gesetz regelt die Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen und Ruhezeiten für Arbeitnehmer.

Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden und kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Branchen.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt sie mindestens 45 Minuten. Die Pausenzeit wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden, bevor der Arbeitnehmer erneut zur Arbeit erscheint.

Überstunden können in Einzelfällen geleistet werden, müssen aber dokumentiert werden und Gegenstand einer angemessenen Vergütung oder eines Freizeitausgleichs sein.

Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Dies kann manuell (z. B. mit Stempeluhren) oder elektronisch erfolgen. Die erfassten Daten müssen genau und transparent sein, um die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen zu gewährleisten.

In der Vergangenheit wurde die Arbeitszeit in einigen Unternehmen eher informell erfasst. Seit Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof jedoch entschieden, dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein System zur systematischen Erfassung der täglichen Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers einzuführen. Deutschland hat daraufhin eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die eine genaue Erfassung der Arbeitszeit für alle Beschäftigten vorschreibt.


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